Pflegeleuchtturm

Ratgeber

Leistungen der Pflegekasse 2026: Alle Beträge je Pflegegrad

Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Kurz gesagt

Wie viel die Pflegekasse zahlt, hängt vom Pflegegrad ab und davon, wer pflegt. Pflegen Angehörige zu Hause, gibt es ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld – je nach Grad mehrere hundert Euro. Dazu kommen Leistungen, die viele Familien nicht nutzen: der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Wohnungsumbau.

Pflegereform geplant: Ab 2027 sollen sich einige Leistungen ändern. Was geplant ist, lesen Sie hier.

Alle Leistungen auf einen Blick

Gültig ab 1.1.2026 · Quelle: BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Kurzüberblick) (Stand 4.11.2025)
Leistung PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (pro Monat) –347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (bis zu, pro Monat) –796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages-/Nachtpflege (bis zu, pro Monat) –721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege (pro Monat) 131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag (bis zu, pro Monat) 131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (bis zu, pro Jahr) –3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €

Die wichtigsten Leistungen kurz erklärt

Pflegegeld

Für die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Das Geld geht an die pflegebedürftige Person, die es frei verwenden kann – meist als Anerkennung für die Pflegenden. Bei Pflegegrad 3 sind das zum Beispiel 599 € im Monat.

Pflegesachleistung

Für einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab.

Entlastungsbetrag

Bis zu 131 € im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. So nutzen Sie ihn

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder krank sind, übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung – gemeinsam für beide Leistungen.

Pflegehilfsmittel

  • Zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz): bis zu 42 € im Monat
  • Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf): in der Regel als Leihgabe oder gegen geringe Zuzahlung

Wohnungsumbau

Bis zu 4.180 € je Maßnahme für Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern – etwa eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift. So gehen Sie vor

Absicherung der Pflegeperson

Wer mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen renten- und unfallversichert. Die Pflegekasse zahlt die Rentenbeiträge.

Das können Sie jetzt tun

  1. Pflegegrad prüfen: Ohne Pflegegrad gibt es keine dieser Leistungen. Der Antrag ist kostenlos.
  2. Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen: Suchen Sie einen anerkannten Anbieter in Ihrer Nähe.
  3. Pflegehilfsmittel beantragen: Die 42 € im Monat stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 zu.
  4. Beratung nutzen: Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten.

Häufige Fragen

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Das nennt sich Kombinationsleistung. Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise, erhalten Sie anteilig Pflegegeld für den Rest.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein. Das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei. Gibt sie es an pflegende Angehörige weiter, ist es auch für diese in der Regel steuerfrei.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge werden ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen und verfallen am 30. Juni des Folgejahres.

Quellen

Diese Seite ersetzt keine persönliche Beratung.