Pflegeleuchtturm

Ratgeber

Pflegereform 2027: Was sich für pflegende Angehörige ändern soll

Zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.

Kurz gesagt

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Es soll größtenteils am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Geplant sind unter anderem strengere Hürden für einen Pflegegrad, der Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 und keine Leistungserhöhung im Jahr 2027. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen – Bundestag und Bundesrat beraten bis Dezember 2026.

Wichtig: Alles auf dieser Seite ist ein Entwurf. Bis das Gesetz verabschiedet ist, kann sich noch einiges ändern. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt.

Worum geht es?

Der Pflegeversicherung fehlt Geld. Die Bundesregierung rechnet ohne Reform für 2027 mit einem Defizit von mehreren Milliarden Euro. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Finanzen stabilisieren – vor allem über höhere Einnahmen und strengere Regeln bei den Leistungen.

Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändern soll

1. Strengere Hürden für einen Pflegegrad

Wer neu begutachtet wird, soll es schwerer haben, einen (höheren) Pflegegrad zu bekommen. Wie genau die Punktwerte angepasst werden, legt das endgültige Gesetz fest.

2. Kein Entlastungsbetrag mehr bei Pflegegrad 1

Heute erhalten alle Pflegebedürftigen bis zu 131 € im Monat Entlastungsbetrag – zum Beispiel für eine Haushaltshilfe. Bei Pflegegrad 1 soll er laut Entwurf wegfallen.

3. Neues „Sozialraumbudget” ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 soll ein neues Budget anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag finanzieren – auch anerkannte Nachbarschaftshelfer.

4. Keine Erhöhung 2027, danach jährlich

Die Leistungsbeträge (z. B. Pflegegeld) sollen 2027 nicht steigen. Ab 2028 sollen sie jedes Jahr automatisch angepasst werden – orientiert an der durchschnittlichen Inflation der drei Vorjahre.

Was aus dem Entwurf wieder gestrichen wurde

Im Frühjahr 2026 waren deutlich härtere Einschnitte im Gespräch. Diese sind im aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten:

  • Keine Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
  • Keine Halbierung des Pflegegelds bei der ersten Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3
  • Keine Streckung der Zuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Was sich bei den Beiträgen ändern soll

  • Der Zuschlag für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf das Niveau der Krankenversicherung angehoben werden – das betrifft vor allem Gutverdienende.
  • Minijobs sollen beitragspflichtig werden.
  • Ab 2028 soll die kostenlose Familienversicherung für Ehepartner entfallen, die weder pflegen noch Kinder erziehen.

Der Zeitplan

  1. 30.9.2026 Bundeskabinett beschließt den Entwurf ✓
  2. 6.11.2026 Erste Lesung im Bundestag
  3. 25.11.2026 Anhörung im Gesundheitsausschuss (11. oder 25.11.)
  4. 11.12.2026 2./3. Lesung im Bundestag
  5. 18.12.2026 Bundesrat
  6. 1.1.2027 Geplantes Inkrafttreten (Teile erst 01.01.2028)

Stand 7.10.2026 · Quelle: AOK: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)

Das können Sie jetzt tun

  1. Entlastungsbetrag nutzen. Nicht genutzte Beträge aus 2026 können Sie noch bis 30. Juni 2027 abrufen. Bei Pflegegrad 1 lohnt es sich besonders, das Guthaben jetzt einzusetzen.
  2. Antrag nicht aufschieben. Braucht Ihr Angehöriger bereits Hilfe, stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad jetzt. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt, um das Antragsdatum zu sichern.
  3. Höherstufung prüfen. Hat sich der Zustand verschlechtert, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein.
  4. Kostenlose Beratung nutzen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte beraten Sie individuell und kostenfrei.

Häufige Fragen

Gilt die Pflegereform schon?

Nein. Bisher gibt es nur einen Regierungsentwurf. Bis Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, gelten die bisherigen Regeln und Beträge weiter. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Wird das Pflegegeld 2027 gekürzt?

Nach aktuellem Entwurf nicht. Die zwischenzeitlich diskutierte Halbierung des Pflegegelds bei der Ersteinstufung in Pflegegrad 2 oder 3 wurde gestrichen. Allerdings soll es 2027 auch keine Erhöhung geben.

Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?

Die strengeren Hürden betreffen nach bisherigem Stand neue Einstufungen. Wie bestehende Pflegegrade behandelt werden, regelt das endgültige Gesetz. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es feststeht.

Sollte ich jetzt noch schnell einen Pflegegrad beantragen?

Wenn Ihr Angehöriger heute schon Hilfe im Alltag braucht, ist ein Antrag in jedem Fall sinnvoll – Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Ob ein Antrag noch 2026 Vorteile bringt, hängt von den endgültigen Übergangsregeln ab.

Quellen

Diese Seite ersetzt keine persönliche Beratung.