Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Damit Sie für Ihre Eltern handeln dürfen
Zuletzt geprüft am 9. Oktober 2026.
Kurz gesagt
Ohne Vollmacht dürfen Kinder nicht für ihre Eltern entscheiden – nicht beim Arzt, nicht bei der Bank, nicht bei der Pflegekasse. Ehepartner haben nur in Gesundheitsfragen ein Notvertretungsrecht für höchstens sechs Monate. Fehlt eine Vollmacht, bestellt das Gericht einen Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt Ihr Angehöriger selbst, wer für ihn handelt. Wichtig: Sie muss erteilt werden, solange er noch geschäftsfähig ist.
Warum das so wichtig ist
Viele denken: „Ich bin doch die Tochter – natürlich darf ich das.“ Rechtlich stimmt das nicht. Ohne Vollmacht erhalten Kinder keine Auskunft vom Arzt, kommen nicht an das Konto und können keine Anträge stellen.
Ehepartner dürfen seit 2023 im Notfall Gesundheitsentscheidungen treffen – zum Beispiel nach einem Schlaganfall. Das gilt aber nur für die Gesundheit, nur mit ärztlicher Bestätigung und höchstens 6 Monate. Für Geld, Wohnung und Behörden reicht es nicht.
Die drei Dokumente
| Dokument | Was es regelt |
|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Wer handeln darf: bei Ärzten, Pflegekasse, Behörden, Bank, Vermieter, Post. |
| Patientenverfügung | Welche Behandlung gewünscht ist – oder abgelehnt wird – wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. |
| Betreuungsverfügung | Wer Betreuer werden soll, falls das Gericht doch einen bestellen muss. |
Am wichtigsten ist die Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung ergänzt sie: Sie sagt der bevollmächtigten Person, was Ihr Angehöriger medizinisch will.
In sechs Schritten zur Vollmacht
- In der Familie sprechen. Wer soll bevollmächtigt werden? Gut ist eine Person plus eine Vertretung.
- Ein Formular nutzen. Das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlose Muster bereit. Kostenlose Beratung gibt es bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen.
- Unterschreiben – und am besten beglaubigen lassen. Bei der Betreuungsbehörde kostet die Beglaubigung 10 €. Für Haus und Grundbuch ist sie nötig.
- Bank extra regeln. Viele Banken akzeptieren am einfachsten ihr eigenes Formular. Gehen Sie gemeinsam zur Bank, solange das noch möglich ist.
- Registrieren lassen. Im Zentralen Vorsorgeregister (online 20,50 €) können Ärzte und Gerichte nachsehen, dass es eine Vollmacht gibt – seit Oktober 2026 auch ihren Inhalt.
- Original sicher aufbewahren. Die bevollmächtigte Person muss wissen, wo es liegt. Im Ernstfall zählt das Original. Kopien legen Sie Anträgen bei – zum Beispiel unseren Briefen an die Pflegekasse.
Vorsorge: Ist alles geregelt?
Das können Sie jetzt tun
- Das Gespräch suchen – am besten bald, nicht erst im Notfall.
- Bei der Betreuungsbehörde Ihrer Stadt einen Beratungstermin machen. Dort gibt es Formulare, Hilfe und die Beglaubigung.
- Auch an sich selbst denken: Haben Sie selbst eine Vorsorgevollmacht?
Häufige Fragen
Braucht man für eine Vorsorgevollmacht einen Notar?
Nein. Eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht ist wirksam. Eine Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde ist aber sinnvoll – sie wird für das Grundbuch gebraucht und erleichtert vieles bei Banken. Soll die Vollmacht einen Haus- oder Wohnungsverkauf ermöglichen, ist der Notar die sichere Wahl.
Mein Vater hat eine beginnende Demenz – kann er noch eine Vollmacht unterschreiben?
Oft ja, solange er versteht, was er unterschreibt. Warten Sie damit nicht. Ein Notar oder eine ärztliche Bescheinigung kann festhalten, dass er zu diesem Zeitpunkt geschäftsfähig war.
Was passiert, wenn es keine Vollmacht gibt?
Dann bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen Betreuer. Das können auch Angehörige sein – das Verfahren dauert aber, und das Gericht entscheidet.
Quellen
- § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
- Verbraucherzentrale: Was kann das neue Vorsorgeregister? (Stand 06.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz: Vorsorge und Betreuungsrecht
- Notar Dr. Kotz: Vorsorgevollmacht ohne Notar (Beglaubigung, Banken, Grundbuch)
Diese Seite ersetzt keine persönliche Beratung.